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22. Februar 2022

Der 1. März ist Stichtag für Schnittarbeiten

Terwiege

Wer seinen Garten noch mit radikalen Schnitten oder Baumfällarbeiten auf Vordermann bringen möchte, hat dafür noch bis zum 1. März Zeit. Bis Oktober sind dann nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses möglich. Alles andere stört die Vogelhochzeit.

Jetzt aber schnell! Etwas Zeit bleibt noch, um Ihren Garten auf Stock zu setzen. Will heißen: Der Radikalschnitt oder das Beseitigen von Bäumen, Hecken oder Büschen ist ab dem 1. März laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Grund dafür sind Vögel, die sich im Frühling häufig Hecken aussuchen, um darin Nester zu bauen, in denen sie ihre Eier ausbrüten. Hier besteht besonders bei dichten Hecken die Gefahr, dass man beim Schneiden Nester zerstört oder Vogeljunge verletzt. Und auch die Eichhörnchen im Baum sind froh, wenn sie ihren Nachwuchs in Sicherheit aufziehen können. Aber Achtung: Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss mit teilweise hohen Geldstrafen rechnen.

 

Gehen Sie kein Risiko ein! Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren anfallenden Schnittarbeiten.

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